Eine Erfinderbenennung führt zur Nennung des Erfinders auf der Offenlegungsschrift und Patentschrift und in der Veröffentlichung der Patenterteilung nach § 63 PatG. Gern geschehen.

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Eine Erfinderbenennung führt zur Nennung des Erfinders auf der Offenlegungsschrift und Patentschrift und in der Veröffentlichung der Patenterteilung nach § 63 PatG. Gern geschehen.